Was tun, wenn jemand gestorben ist? Hilfe und Ideen
Das ist jetzt zu tun: Hilfe und Ideen
Der Tod eines geliebten Menschen trifft uns oft unvorbereitet. In dieser schwierigen Zeit fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, die bewältigt werden müssen. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir eine Übersicht der wichtigsten Schritte und Aufgaben zusammengestellt.
Bei speziellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zu Verfügung.
Nach dem Eintritt des Todes
1. LEICHENSCHAUSCHEIN BZW. TODESBESCHEINIGUNG
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Heim eintritt, wird dort der Leichenschauschein ausgestellt. Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt, der die notwendigen Dokumente ausstellt. Diese Kosten tragen die Hinterbliebenen.
2. BENACHRICHTIGUNG VON ANGEHÖRIGEN UND FREUNDEN: Eine emotionale Aufgabe
Die Benachrichtigung weiterer Hinterbliebener nach dem Tod eines geliebten Menschen ist eine große emotionale Herausforderung. Der Stress der kommenden Tage und die eigene Trauer werden oft unterschätzt. Eine kleine to-do-Liste kann dabei helfen, nichts zu vergessen und den Überblick zu behalten.
Das persönliche Gespräch
Das persönliche Gespräch ist der beste Weg, um die Nachricht zu überbringen. Es ist jedoch wichtig, allen Betroffenen so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Sollten Sie die Nachricht telefonisch übermitteln, stellen Sie sicher, dass Ihr Gesprächspartner nicht in einer Situation ist, in der er oder sie sich oder andere in Gefahr bringen könnte. In solchen Momenten wollen Hinterbliebene oft Fakten, an denen sie sich festhalten können.
Tipps für das Gespräch
Kommen Sie schnell auf den Punkt: Ihr Gegenüber wird an Ihrer Stimme erkennen, dass etwas Schlimmes passiert ist. Teilen Sie klar mit, was passiert ist (Was? Warum? Wann? Wo?).
Erfragen Sie die Situation des Gesprächspartners: Klären Sie, ob die Person gerade alleine ist oder ob jemand da ist, der sie unterstützen kann.
Informationen zur Verabschiedung: Falls bekannt, informieren Sie darüber, ob und wann die Möglichkeit besteht, die/den Verstorbene:n noch einmal zu sehen. In vielen Fällen kann die/der Verstorbene auch zu Hause noch für eine gewisse Zeit verbleiben.
Erklären Sie die nächsten Schritte: Informieren Sie darüber, wer sich um die Bestattung kümmert und wann die Termine festgelegt werden.
Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, in einer schwierigen Situation das Gespräch so zu führen, dass es sowohl für Sie als auch für Ihr Gegenüber etwas leichter wird.
1 bis 2 Tage nach dem Versterben
3. WER KÜMMERT SICH UM DIE BESTATTUNG?
In den meisten Fällen ergibt sich von selbst, wer sich um die Bestattung und die Formalitäten kümmert. Oft ist jemand vor Ort, der/dem alle vertrauen und die Familie ist sich einig oder die/der Verstorbene hat die wichtigsten Fakten im Vorfeld schon selber geklärt. Wo es aber unklar ist, legt der Gesetzgeber eine Reihenfolge fest:
Ehepartner/Ehepartnerin bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin
Kinder
Eltern
Geschwister
Partner/Partnerin einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Gemeinschaft
Großeltern
Enkelkinder
sonstige Verwandte bis zum 3. Grad
In vielen Fällen stimmen sich die einzelnen Familienmitglieder oder Freunde aber einfach ab, wer sich um welche Aufgaben kümmert.
4. WAS BRAUCHE ICH ALLES, UM DIE BESTATTUNG ZU BEAUFTRAGEN UND DURCHZUFÜHREN?
Mit dem Tod eines Menschen sind immer auch viele Verwaltungsaufgaben verbunden. Verträge müssen gekündigt werden und der Nachlass muss geregelt werden.
Für die Beantragung der wichtigsten Unterlagen brauchen wir folgende Papiere im Original:
Leichenschauschein/Todesbescheinigung (der befindet sich in der Regel bei der/dem Verstorbenen).
Die letzte standesamtliche Urkunde:
bei Singles ist es die Geburtsurkunde
bei Ehepaaren die Heiratsurkunde
bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
Wenn wir helfen sollen Verträge zu kündigen, brauchen wir eine Übersicht der Verträge und der regelmäßigen Abbuchungen. Die meisten haben dies gesammelt in einem Ordner, oft hilft auch ein Blick in die Kontoauszüge.
Sie bekommen nach unserem ersten Gespräch eine kleine Checkliste von uns, die noch einmal zusammenfasst, was wir brauchen.
Im Gespräch mit dem Bestatter
5. DIE WICHTIGSTEN FRAGEN BEI DER PLANUNG DER BESTATTUNG
Gerade bei jüngeren Verstorbenen ist es oft schwierig zu wissen, was sie sich selbst für ihre Abschiednahme und Beerdigung gewünscht hätten. Im besten Falle hat sich die/der Verstorbene schon zu Lebzeiten zu den ganz grundsätzlichen Fragen geäußert. Wir haben einen kleinen Fragenkatalog erstellt, an dem auch jede:r persönlich die wichtigsten Fragen für eine Bestattung und Abschiednahme klären kann:
Welche Hinterbliebenen sind da, die sich verabschieden wollen und wie erreicht man sie? Gibt es Kinder, die eine enge Beziehung zu der/dem Verstorbenen gehabt haben? Wie verabschieden diese sich?
Wie soll die/der Verstorbene beerdigt werden? Wird es eine Erd- oder Feuerbestattung? Findet die Abschiednahme bei der Feuerbestattung dennoch am Sarg statt, weil es weniger abstrakt ist, sich an einem Sarg zu verabschieden, als an einer Urne? Soll der Sarg dabei offen sein?
Wie wollen sich die einzelnen Hinterbliebenen in die Vorbereitung der Abschiednahme einbringen? Wollen sie die/den Verstorbenen noch einmal sehen? Dürfen die Kinder den Sarg und die Urne mitgestalten?
Was passiert bei der Trauerfeier? Wer möchte etwas sagen? Gibt es Fotos, die gezeigt werden sollen? Wie gestalten wir den Raum? Welche Musik schafft die richtige Atmosphäre und erinnert an die/den Verstorbene:n?
Wo soll die Beisetzung stattfinden? Gibt es in der Familie bereits einen Ort oder Friedhof? Welcher Platz passt zu der/dem Verstorbenen?
Mit der Sterbeurkunde
Beantragen des Erbscheins und kündigen von laufenden Verträgen.
Mit den Papieren beantragen wir die Bestattungsgenehmigung und die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Die Sterbeurkunde wird überall da benötigt, wo Hinterbliebene etwas erhalten oder ausgezahlt bekommen müssen: beim Nachlassgericht, bei Rentenanträgen und bei Versicherungsleistungen. In anderen Fällen, wie einfachen Vertragskündigungen, reicht zumeist auch eine Kopie der Sterbeurkunde.
Wir helfen Ihnen bei all diesen Fragen. Es ist nur eine kurze Orientierung oder für den Fall, dass Sie sich vorbereiten wollen.